Beratung zu Vergünstigungen bei Verbrauchsteuern
Der Zweck dieser Dienstleistung besteht darin, den Kunden hinsichtlich der Möglichkeit zu unterstützen, Vergünstigungen bei den Verbrauchsteuern für Strom und Gas zu erhalten. Das Energietechnologiezentrum ist dank der kontinuierlichen Aktualisierung seines Wissens in der Lage, die durch die Gesetzgebung gebotenen Einsparmöglichkeiten zu erkennen und vor allem den Kunden bei der Vorbereitung der für die Erlangung der Vorteile erforderlichen Anfragen zu begleiten. Die gesammelten Erfahrungen und die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Zollämtern ermöglichen es dem Hub, sicherzustellen, dass das Unternehmen die Vorteile schnell und ohne Verzögerungen erhält.
Wer kann den Dienst nutzen?
Eine Befreiung von der Verbrauchsteuer können Unternehmen beantragen, die Strom oder Gas für mineralogische, elektrolytische oder metallurgische Prozesse nutzen.
Wie es gemacht wird
Wir unterstützen das Unternehmen im gesamten Verfahren zur Anerkennung von Befreiungen nach einer vorläufigen technisch-wirtschaftlichen Machbarkeitsanalyse. Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in der Branche und kennen genau alle gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen, um die Vorteile zu erhalten.
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